SZI informiert über Waffengesetznovelle 2.0 ab 28. April 2026

Die Waffengesetz-Novelle 2026 in Österreich (zweiter Teil tritt am 28. April 2026 in Kraft) bringt deutliche Verschärfungen:

Anhebung der Mindestalter (Kat. B auf 25, Kat. C auf 21 Jahre), strengere Überprüfung der Verlässlichkeit (psychologisches Gutachten, verpflichtendes Explorationsgespräch)

Verlängerung der Abkühlphase beim Kauf auf vier Wochen und strengere Regeln für den Munitionserwerb. 

Wesentliche Änderungen des Waffenrechts 2026 (Österreich):

  • Höheres Mindestalter: Das Mindestalter für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen wird angehoben. Für Kategorie B (Faustfeuerwaffen) gilt künftig ein Mindestalter von 25 Jahre, für Kategorie C (Gewehre) 21 Jahre.
  • Strengere Verlässlichkeitsprüfung: Bei der Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (WBK) oder eines Waffenpasses ist ein klinisch-psychologisches Gutachten mit verpflichtendem Explorationsgespräch erforderlich.
  • Wiederkehrende Prüfung: Nach Ablauf einer fünfjährigen Probephase erfolgt eine erneute Verlässlichkeitsprüfung.
  • Abkühlphase: Die Frist vom Kauf bis zum Erhalt der ersten Waffe (Abkühlphase) wird von drei Tagen auf vier Wochen verlängert.
  • Munitionserwerb: Der Kauf von Munition wird strenger geregelt und ist nur noch für Berechtigte (WBK, Waffenpass, gültige Jagdkarte oder ZWR-Auszug) möglich.
  • Registrierung von Bestandteilen: Wesentliche Bestandteile von Schusswaffen, die früher nicht meldepflichtig waren, müssen jetzt registriert werden. 

Die Änderungen betreffen insbesondere Neuanträge und Personen, die nach dem 1. Juni 2025 eine Waffe erworben haben. 

Bei Fragen stehen wir jederzeit und gerne unter 07752/22013-40 oder office@schiesszentrum-innviertel.at zur Verfügung.